Wissen
Supplements kommen ohne unabhängige Kontrolle auf den Markt. Die Produktaussagen unterliegen zwar klaren Regeln, diese werden aber nicht immer eingehalten. Je umfangreicher dein Wissen über den Supplement-Markt ist, desto größer ist die Chance, gute Entscheidungen zu treffen.
Im Glossar findest du Informationen zu konkreten Begriffen. Unter Themen sind allgemeine Informationen zusammengefasst, die dir helfen, den Supplement-Markt besser zu verstehen. Auch das kann in deiner Abwägung zwischen Nutzen und Risiko helfen.
Warnhinweise
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Verbraucherzentrale
Wenn du dich mit deiner Ernährung beschäftigst und nach verbraucherbezogenen Informationen rund um deine Lebensmittel, aber auch um deine Nahrungsergänzungsmittel suchst, findest du mit der Verbraucherzentrale eine nachhaltige Informationsquelle.
Themen wie u.a. eine gesunde und nachhaltige Ernährunng, aber eben auch die Verwendung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel sind Inhalte die für dich sehr ausführlich betrachtet und informativ aufbereitet werden.
Auf der Seite der Verbraucherzentrale findest Du auch aktuelle Warnhinweise zu Verunreinigungen, Belastungen und mehr in Nahrungsergänzungsmitteln.
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NADA
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) ist als gemeinnützige Stiftung die zentrale Instanz für die Anti-Doping-Arbeit in Deutschland und bündelt alle Kräfte für einen dopingfreien Sport in einer Organisation.
Ein erklärtes Ziel der NADA ist der Schutz von Athletinnen und Athleten. Dazu gehört auch das Aufmerksammachen auf Risiken zu ungewolltem Doping. Dies kann durch verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, kontaminierte Lebensmittel oder Unwissenheit über verbotene Inhaltsstoffe in (meist rezeptfreien) Medikamenten passieren. Neben der präventiven Aufklärung informiert sie bei Bekanntwerden von riskanten Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmitteln über ihre Kanäle zeitnah. Der Instagramaccount der NADA sowie die NADA2Go App (Apple / Android) sind daher ein klarer Praxistipp, um über aktuelle Risiken informiert zu werden.
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BfR/EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat - wie der Namen schon vermuten lässt - die Überwachung der Sicherheit in der Lebensmittelkette beginnend vom Erzeuger bis zum Endverbraucher als zentralen Auftrag. Dabei hat sie eine rein wissenschaftsbasierte Beratungsfunktion, das heißt, sie erteilt Risikomanagern (Europäische Kommission, Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten) Ratschläge, die rechtlich nicht bindend sind.
Begleitet wird diese Aufgabe im Lebensmittelsektor hier in Deutschland vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Im Rahmen seiner Aufgaben zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewertet das BfR Nahrungsergänzungsmittel, die von den gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes abweichen. Es schlägt Höchstmengen vor, weist auf Gesundheitsrisiken hin oder nimmt Stellung zur Sinnhaftigkeit von Substanzen.
Darüber hinaus berät das BfR die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln.
Stellungnahmen zu NEM seitens BfR findet Ihr hier.
Marktzulassung
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Definition Supplements (Nahrungsergänzungsmittel + Sportnahrung)
Supplements ist eine Bezeichnung, unter die sowohl Nahrungsergänzungsnittel (NEM) als auch sogenannte Sportnahrung fallen.
Nahrungsergänzungsmittel sind konzentrierte Quellen von Nährstoffen (d.h. Mineralien und Vitaminen) oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in „dosierter“ Form in den Verkehr gebracht werden (z. B. Pillen, Tabletten, Kapseln, dosierte Flüssigkeiten).
Sportnahrung sind sportlerspezifische Spezialprodukte, die eine praktische Nährstoffquelle darstellen, für den Fall, dass der Konsum von üblichen bzw. alltäglichen Lebensmitteln im sportbezogenen Kontext nicht umsetzbar ist.
Wenn dich das Thema weiter interessiert, dann schaue doch gerne bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit oder auch der Swiss Sports Nutriton Society vorbei.
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Offizieller Marktzugang = die BVL-Anzeige
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) durchlaufen vor Eintritt in den Markt einen so genannten Anzeigeprozess.
Während bei der Zulassung eines Arznemittels Wirksamkeitsstudien und Registrierungen notwendig sind, muss bei NEM nur ein Online-Formular des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebenmittelsicherheit (BVL) mit Unternehmensname und -adresse, einem Muster des Etiketts auf deutsch, dem Namen des Produktes sowie Nährwerte- und Zutatenliste ausgefüllt werden. Die Angaben werden bei der Anzeige NICHT auf Richtigkeit überprüft. Für weitere Infos schaue gerne einmal auf der Webseite des BVL vorbei.
Sportnahrung muss bei keiner offiziellen Stelle registiert werden.
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Anzahl und Art der BVL-Anzeigen
Wenn Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland auf den Markt gebracht werden, müssen diese beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden (so genannte Anzeige). Es gibt drei Arten von Anzeigen.
Die Erstanzeige, wenn ein Produkt erstmalig auf den deutschen Markt kommt (76 % der Anzeigen).
Die Änderungsanzeige, wenn sich z.B. an der Rezeptur oder an der Unternehmensadresse etwas ändert (17 % der Anzeigen).
Die Zweitanzeige, wenn das Produkt schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat gemeldet ist (7 % der Anzeigen).
Von 2014 (5.493) bis 2025 (32.474) ist die Anzahl der Anzeigen deutlich gestiegen. In den letzten zehn Jahren (2016 - 2025) gab es insgesamt 213.872 Anzeigen.
Wichtig ist, dass eine Anzeige nicht bedeutet, dass die Produkte in dem Prozess irgendwie kontrolliert werden. Unabhängige Kontrollen finden, wenn überhaupt, vereinzelt nach Markteintritt statt (Siehe dazu weiter unten auch den Abschnitt "Kontrollen").
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Etikett - Welche Vorgaben gibt es?
Bei Nahrungsergänzungsmitteln, die in Deutschland verkauft werden, müssen wesentliche Kennzeichnungselemente in deutscher Sprache auf dem Etikett stehen.
Bei den enthaltenen Inhaltsstoffen haben Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln große Toleranzbereiche, so dass die Menge von Inhaltsstoffen bis zu 50 % nach oben und unten abweichen darf. Bei Arzneimitteln sind zum Vergleich 5 % erlaubt.
Manchmal stehen auch nicht alle Inhaltsstoffe auf dem Etikett. Das ist natürlich verboten, fällt aber aufgrund fehlender externer Kontrollen nicht auf.
Besonders problematisch wird es, wenn Substanzen enthalten sind, die auf der WADA-Verbotsliste stehen. Dies kann unabsichtlich geschehen, es gibt aber auch Produkte, denen verbotene Substanzen bewusst beigemischt werden, um Wirkung zu erzielen. Erkennbar ist es nicht.
Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Verbraucherzentrale, der NADA und der Kölner Liste.
Allgemeine Marktinfos
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Größe
Eines vorweg: Niemand weiß, wie groß der Markt der Supplemente in Deutschland ist. Das liegt daran, dass nicht alle Produkte, die hier erhältlich sind, beim BVL angezeigt werden.
Von 2016 bis 2025 wurden in Deutschland ca. 180.000 neue NEM beim BVL angezeigt (~ 18.000/Jahr). Zusätzlich zu den schon im Markt befindlichen Produkten und zusätzlich zu den Produkten, die zwar angeboten werden, aber nicht beim BVL angezeigt wurden. Dies sind vor allem Produkte aus dem Internet.
Es gibt demnach eine riesige Menge an NICHT kontrollierten Produkten auf dem Markt.
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Kontrollen
Die unabhängigen Kontrollen werden nach Markteintritt auf Länderebene durchgeführt.
Die Sendung Quarks hat 2023 bei den einzelnen Ländesbehörden nachgefragt, im Zeitraum von 2018 bis 2021 wurden pro Jahr im Schnitt 3.500 Produkte kontrolliert.
Im gleichen Zeitraum kamen 14.500 Produkte pro Jahr neu auf den deutschen Markt. Das bedeutet, allein von den neuen Produkten wurde nur jedes Vierte kontrolliert.
Für den gesamten Markt heisst das, dass wahrscheinlich weniger als 5 Prozent kontrolliert werden. Von den kontrollierten Produkten wurde bei 42 % etwas beanstandet. Das ist fast jedes zweite Produkt.
Die Gründe der Beanstandung sind unterschiedlich, letztendlich sind es aber alles Regelverletzungen. Umso wichtiger sind unabhängige Kontrollen, im Bereich der Dopingrelevanz ist dies die Kölner Liste®.
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Untersuchungen Dopingrelevanz
In den letzten Jahren sind immer wieder wissenschafltiche Studien auf internationaler Ebene veröffentlicht worden, die zeigen, dass die Gefahr einer Aufnahme von Dopingsubstanzen durch Supplements aktuell ist.
Wie hoch der Anteil der doping-problematischen Produkte auf dem Markt ist, weiß niemand genau. Sicher ist aber, es gibt sie und sie sind meistens nicht zu erkennen. Daher verfolgt die Kölner Liste® den Transparenz-Ansatz, denn doping-problematische Produkte schaffen es nicht auf die Kölner Liste® . Das reduziert das Risdiko enorm.
Folgende Studien zur Dopingrelevanz liegen vor:
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Firmensitz/Impressum im Ausland
Ob ein Anbieter von Supplements auf dem deutschen Markt seinen Firmensitz im Inland oder im Ausland hat, sagt zunächst nichts über die Produkte aus.
Folgendes solltest du aber wissen:
1. Die Kontrollen der beim BVL angezeigten Produkte werden Bundesländern nach dem Firmensitz des Unternehmens zugeordnet. Das bedeutet: Produkte aus dem Ausland fallen hier durchs Raster.
2. Bei Verstößen und gerichtlichen Urteilen gegen Hersteller in Deutschland muss das Urteil auch vollstreckt werden. Das ist im Ausland deutlich schwieriger. Einige Hersteller und Online-Shops nutzen dies, um gegen Regeln zu verstoßen, ohne belangt werden zu können. Eine Zuordnung, wo das Unternehmen bzw. der Online-Shop sitzt, findet ihr im Impressum.
Produktaussagen
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Health Claims
Nahrungsergänzungsmittel werden gerne mit Aussagen zur Förderung deiner Gesundheit beworben. Dabei unterliegen die Aussagen, die sogenannten Health Claims, strengen Regeln.
Es ist genau vorgegeben, welche Art von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt sind, basierend auf einer wissenschaftliche Datengrundlage. So steht z.B. korrekterweise auf Vitamin C nicht “Schützt vor Erkältungen" sondern “Trägt zur normalen Gesunderhaltung bei”.
Welche Angaben dir hier eine echte Orientierung geben und welche ggf. etwas überzogen oder auch nicht korrekt sind, erfährst du beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BLEH).
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Qualitätssiegel
Qualitätssiegel, auch Gütesiegel oder Label genannt, sollen eine Aussage über die Qualität eines Produktes geben. Es fehlen aber gesetzliche Regulierungen, insofern können Verbände, Initiativen und Unternehmen immer neue Siegel mit mehr oder weniger transparenten und strengen Standards herausgeben und vermarkten.
Wenn du ein Siegel siehst, vertrau diesem nicht blind, sondern mach dir ein Bild, was dahintersteckt. Häufig wird es vom Unternehmen selbst herausgegeben (z.B. "Made in ...") oder die Kriterien des Anbieters sind sehr gering.
Bei der Verbraucherzentrale NRW gibt es unter siegelklarheit.de weiterführende Infos zu Siegeln.
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Aussagen wie "dopingfrei"
Bei Aussagen wie "dopingfrei", "garantiert dopingfrei", "100% sicher", etc. sollten die Alarmglocken klingeln, denn das ist reines Marketing.
Natürlich wäre es für alle Beteiligten super, wenn Supplements als "dopingfrei" deklariert werden könnten. Dies ist aber leider verfahrenstechnisch nicht möglich.
Zur Veranschaulichung das Zitat eines renommierten Analytikers: „Wenn man sicher gehen möchte, dass in einem Stück Fleisch kein Clenbuterol (Dopingsubstanz) enthalten ist, müsste man jede Faser des Fleisches analysieren. Wenn man aber jede Faser analysiert, bleibt kein Fleisch mehr übrig.“
So ähnlich verhält es sich im Bereich der Supplement-Analytik. Es kann immer nur eine Probe aus einer so genannten Charge (Produktionseinheit) untersucht werden. Die Probe garantiert aber – wie beim Fleisch – nicht die gesamte Charge. Hier bleibt also ein, wenn auch geringes Restrisiko.
Darüber hinaus kann bei der Untersuchung von Supplements nicht das gesamte Spektrum von Dopingsubstanzen analysiert werden, da hierzu die analytischen Verfahren fehlen. Für relevante Substanzen (z.B. anabole Steroide, Stimulanzien, SARMS) gibt es spezielle Verfahren, die stetig weiterentwickelt werden.
Aus diesen beiden Gründen, Probe und Spektrum, ist eine 100prozentige Sicherheit seriös nicht darstellbar. Produkte der Kölner Liste® haben aber ein deutlich minimiertes Risiko, insofern solltet ihr, wenn ihr Supplements nehmt, auf Produkte der Kölner Liste® zurückgreifen. Diese kommen der gewünschten "Dopinggfreiheit" am nächsten.
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Bedeutung "Labor-getestet"
Häufig steht bei Supplements, sie seien "Labor-getestet" oder sie würden "regelmäßig getestet". Dies wird auch gerne die WADA (Word Anti Doping Agency) erwähnt, um das Gefühl zu vermitteln, das Produkt sei dopingfrei (siehe "Aussagen wie dopingfrei").
Das Problem: Wer testet, wie oft wird getestet, auf was wird getestet, welche Produkte, Chargen, Geschmackrichtungen genau werden getestet? Dies wird nicht transparent. Es gibt nur wenige Labore weltweit, die über eine ISO-Zertifizierung für die Testung von NEM (DIN EN ISO/IEC17025:2018 [D-PL-13340-01-00]) verfügen. Das Zentrum für präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln (ZePräDo) ist eines dieser Labore und die Kölner Liste® akzeptiert nur Analysen des ZePräDo und veröffentlicht sie mit klarer Produkzuordnung. Für mehr Sicherheit durch Transparenz.
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Höchstmengen
Vitamine und Mineralstoffe sind für unseren Körper lebensnotwendig. Frei nach dem Motto "Viel hilft viel" können auch hier die Hersteller die Dosierung der Inhaltsstoffe frei festlegen, da keine gesetzlich festgelegten europaweit geltenden Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln existieren.
Eine Orientierung, welche Dosierung sinnvoll sein kann, bieten die DGE-Referenzwerte.
Die Verbraucherzentrale und das Budesinstitut für Risikobewertung (BfR) haben Informationen, ab wann die Höchstmenge eines Inhaltsstoffs erreicht oder ggf. überschritten wird.
Unter Dosierungen findest du Referenzwerte und Höchstmengen für verschiedene Substanzen.
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Definition Studien
Rund um Nahrungsergänzungsmittel werden vermehrt wissenschaftliche Studien und deren Ergebnisse zitiert. Spannend sollten für dich neben den dargestellten Studieninhalten auch der sog. "Studientyp" bzw. das Studiendesign sein, um eintzuschätzen, ob es sich um vertrauenswürdige Aussagen handelt.
Einen Überblick über Studientypen findest du hier.
Eine vertrauenswürdige wissenschaftliche Aussage erfüllt folgende Kriterien:
1. Mehrere Studien zeigen ähnliche Ergebnisse:
Die Aussage basiert nicht nur auf Einzelmeinungen oder Erfahrungen, sondern es gibt mindestens eine gut gemachte Studie, besser: mehrere mit ähnlichem Ergebnis. Das ist bei neuen Supplements-Trends schwierig, aber wenn die ersten Sudien vielversprechend sind folgen schnell weitere.2. Die Studie wird auf bei vertrauenswürdigen Seiten/Fachzeitschriften veröffentlicht:
Gute Studien werden in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. Achtung bei reinen Werbeseiten oder Blogs ohne Quellen oder Aussagen wie „Studien haben gezeigt …“ ohne konkrete Studienangabe.3. Die Studienmethode ist nachvollziehbar:
Gute Studien haben eine klare Fragestellung, beschreiben, wie untersucht wurde (z. B. Kontrollgruppen, Placebo, Zufallszuteilung) und erklären, wie viele Menschen beteiligt waren.4. Die Ergebnisse sind statistisch abgesichert:
Es wird geprüft, ob das Ergebnis nicht nur durch Zufall entstanden ist (z. B. mit p-Werten). -
Zertifizierungen
Es gibt verschiedene Zertifizierungen von Managementsystemen und Produktstandards zur Lebensmitelsicherheit von Supplements.
Auf der Kölner Liste® können Hersteller folgende Zertifizierungen veröffentlichen:
FSSC 22000 (FoodSafety System Certification 22000), IFS Food (International Food Standard), BRC Global Standard, ISO 22000, ISO 9001, GMP Good Manufacturing Practice, HACCP (Hazard Analysis an Critical Control Points).
Alle diese Zertifizierungen tragen zu einer höheren allgemeinen Produktsicherheit bei, sie ersetzen aber im Hinblick auf die Dopingrelevanz nicht die Listung auf der Kölner Liste®.